142 C 217/10•Amtsgericht Köln, 2011-06-14, 142 C 217/10
Amtsgericht Köln, 2011-06-14, 142 C 217/10
142 C 217/10Gericht erster Instanz14.06.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 142 C 217/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-06-14
Aktenzeichen: 142 C 217/10
ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:0614.142C217.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 142
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 535,60 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.10.2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites tragen der Kläger zu 4/5 und die Beklagte zu 1/5.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in der gleichen Höhe geleistet hat.
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