Amtsgericht Köln, 2011-06-10, 224 C 460/10

224 C 460/10Gericht erster Instanz10.06.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 224 C 460/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-06-10

Aktenzeichen: 224 C 460/10

ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:0610.224C460.10.01

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 224

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 311,00 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.01.2011 zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 84% und der Beklagte 16%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Schuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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