224 C 460/10•Amtsgericht Köln, 2011-06-10, 224 C 460/10
Amtsgericht Köln, 2011-06-10, 224 C 460/10
224 C 460/10Gericht erster Instanz10.06.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 224 C 460/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-06-10
Aktenzeichen: 224 C 460/10
ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:0610.224C460.10.01
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 224
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 311,00 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.01.2011 zu zahlen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 84% und der Beklagte 16%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Schuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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