Amtsgericht Köln, 2011-06-10, 220 C 10/11

220 C 10/11Gericht erster Instanz10.06.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 220 C 10/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-06-10

Aktenzeichen: 220 C 10/11

ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:0610.220C10.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 220

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.452,71 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.11.2010 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Hilfswiderklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 1/3, der Beklagte zu 2/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils gegen ihn vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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