119 C 57/11•Amtsgericht Köln, 2011-06-08, 119 C 57/11
Amtsgericht Köln, 2011-06-08, 119 C 57/11
119 C 57/11Gericht erster Instanz08.06.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 119 C 57/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-06-08
Aktenzeichen: 119 C 57/11
ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:0608.119C57.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 119
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Klägern bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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