Amtsgericht Köln, 2011-05-24, 120 C 676/09

120 C 676/09Gericht erster Instanz24.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 120 C 676/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-05-24

Aktenzeichen: 120 C 676/09

ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:0524.120C676.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 120

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 836,05 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent¬punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.6.2009 sowie 101,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1.3.2010 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherheits¬leistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit leistet.

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