Amtsgericht Köln, 2011-05-16, 142 C 601/08

142 C 601/08Gericht erster Instanz16.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 142 C 601/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-05-16

Aktenzeichen: 142 C 601/08

ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:0516.142C601.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 142

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in der gleichen Höhe geleistet hat.

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