312 F 238/08•Amtsgericht Köln, 2009-11-18, 312 F 238/08
Amtsgericht Köln, 2009-11-18, 312 F 238/08
312 F 238/08Gericht erster Instanz18.11.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 312 F 238/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-11-18
Aktenzeichen: 312 F 238/08
ECLI: ECLI:DE:AGK:2009:1118.312F238.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 312
Tenor
Es wird festgestellt, dass das Verfahren mit der Rücknahme des Antrags durch die Antragsteller beendet ist.
Die gerichtlichen Auslagen haben die Antragsteller zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten der Beteiligen haben die Antragsteller zu erstatten.
Der Gegenstandswert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
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