118 C 513/07•Amtsgericht Köln, 2009-10-21, 118 C 513/07
Amtsgericht Köln, 2009-10-21, 118 C 513/07
118 C 513/07Gericht erster Instanz21.10.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 118 C 513/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-10-21
Aktenzeichen: 118 C 513/07
ECLI: ECLI:DE:AGK:2009:1021.118C513.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 118
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
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Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages leistet.
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