Amtsgericht Köln, 2009-10-12, 268 C 86/09

268 C 86/09Gericht erster Instanz12.10.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 268 C 86/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-10-12

Aktenzeichen: 268 C 86/09

ECLI: ECLI:DE:AGK:2009:1012.268C86.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 268

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 37,13 nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz seit dem 26.2.2009 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

  • Von der Darstellung des Tatbestandes wird im Hinblick auf §§ 495 a, 313 a ZPO abgesehen -

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