Amtsgericht Köln, 2009-09-21, 142 C 266/08

142 C 266/08Gericht erster Instanz21.09.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 142 C 266/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-09-21

Aktenzeichen: 142 C 266/08

ECLI: ECLI:DE:AGK:2009:0921.142C266.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 142

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 46,83 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.7.2007 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Klägerin wird nachgelasssen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in der gleichen Höhe geleistet hat.

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