261 C 194/08•Amtsgericht Köln, 2009-08-10, 261 C 194/08
Amtsgericht Köln, 2009-08-10, 261 C 194/08
261 C 194/08Gericht erster Instanz10.08.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 261 C 194/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-08-10
Aktenzeichen: 261 C 194/08
ECLI: ECLI:DE:AGK:2009:0810.261C194.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 261
Tenor
1.) Die Beklagte wird unter Klageabweisung im übrigen verurteilt, an den Kläger 2.338,00 € nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11. März 2008 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten i. H. v. 61,88 € nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22. August 2008 zu zahlen.
2.) Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3.) Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 120 % der zu vollstreckenden Beträge vorläufig vollstreckbar.
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