Amtsgericht Köln, 2009-08-04, 133 C 191/09

133 C 191/09Gericht erster Instanz04.08.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 133 C 191/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-08-04

Aktenzeichen: 133 C 191/09

ECLI: ECLI:DE:AGK:2009:0804.133C191.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 133

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollsreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leiset.

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