123 C 179/09•Amtsgericht Köln, 2009-07-29, 123 C 179/09
Amtsgericht Köln, 2009-07-29, 123 C 179/09
123 C 179/09Gericht erster Instanz29.07.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 123 C 179/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-07-29
Aktenzeichen: 123 C 179/09
ECLI: ECLI:DE:AGK:2009:0729.123C179.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 123
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet hat.
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