Amtsgericht Köln, 2009-07-14, 134 C 103/09

134 C 103/09Gericht erster Instanz14.07.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 134 C 103/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-07-14

Aktenzeichen: 134 C 103/09

ECLI: ECLI:DE:AGK:2009:0714.134C103.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 134

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von

110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn

nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.