Amtsgericht Köln, 2009-07-11, 217 C 93/09

217 C 93/09Gericht erster Instanz11.07.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 217 C 93/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-07-11

Aktenzeichen: 217 C 93/09

ECLI: ECLI:DE:AGK:2009:0711.217C93.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 217

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.783,62 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 04.06.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt zu 77 % die Beklagte, zu 23 % die Klägerin.

Jede der Parteien kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von jeweils 110 % des jeweils zu vollstreckende Betrages abwenden, falls nicht die jeweils andere Partei Sicherheit vor der Vollstreckung in gleicher Höhe leistet.

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