Amtsgericht Köln, 2009-07-10, 201 C 525/08

201 C 525/08Gericht erster Instanz10.07.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 201 C 525/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-07-10

Aktenzeichen: 201 C 525/08

ECLI: ECLI:DE:AGK:2009:0710.201C525.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 201

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte in entsprechender Höhe Sicher-heit leistet.

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