134 C 96/09•Amtsgericht Köln, 2009-07-02, 134 C 96/09
Amtsgericht Köln, 2009-07-02, 134 C 96/09
134 C 96/09Gericht erster Instanz02.07.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 134 C 96/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-07-02
Aktenzeichen: 134 C 96/09
ECLI: ECLI:DE:AGK:2009:0702.134C96.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 134
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von
110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden,
wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von
110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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