Amtsgericht Köln, 2009-07-02, 134 C 96/09

134 C 96/09Gericht erster Instanz02.07.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 134 C 96/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-07-02

Aktenzeichen: 134 C 96/09

ECLI: ECLI:DE:AGK:2009:0702.134C96.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 134

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von

110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden,

wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von

110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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