Amtsgericht Köln, 2009-06-30, 263 C 480/08

263 C 480/08Gericht erster Instanz30.06.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 263 C 480/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-06-30

Aktenzeichen: 263 C 480/08

ECLI: ECLI:DE:AGK:2009:0630.263C480.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 263

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 55,82 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.07.2008 zu zahlen und die Klägerin von außergerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 39,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.07.2008 freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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