Amtsgericht Köln, 2009-06-29, 312 F 143/09

312 F 143/09Gericht erster Instanz29.06.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 312 F 143/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-06-29

Aktenzeichen: 312 F 143/09

ECLI: ECLI:DE:AGK:2009:0629.312F143.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 312

Tenor

Dem Antragsteller wird ab Antragstellung unter Beiordnung von Rechtsanwältin Dr. E. Prozesskostenhilfe bewilligt. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird zurückgewiesen.

Dem Antragsteller wird aufgegeben, in Anwendung der Tabelle zu § 115 Abs. 2 ZPO monatliche Raten in Höhe von 30,00 Euro ab dem 01.09.2009 zu zahlen.

Die Zahlungsverpflichtung ist auf höchstens 48 Monate beschränkt.

Der Streitwert wird wie folgt festgesetzt:

Hauptsache 3.000,00 €

Einstweilige Anordnung 500,00 €

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