Amtsgericht Köln, 2009-06-26, 222 C 6/09

222 C 6/09Gericht erster Instanz26.06.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 222 C 6/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-06-26

Aktenzeichen: 222 C 6/09

ECLI: ECLI:DE:AGK:2009:0626.222C6.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 222

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern bleibt vorbehalten die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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