Amtsgericht Köln, 2009-06-24, 141 C 56/09

141 C 56/09Gericht erster Instanz24.06.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 141 C 56/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-06-24

Aktenzeichen: 141 C 56/09

ECLI: ECLI:DE:AGK:2009:0624.141C56.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 141

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt,

die Durchrostungen und Rostschäden an den Unterseiten der 4 Fahrzeugtüren und der Heckklappe des Pkws Ford Focus, Fahrzeug-Ident-Nummer XXX zu beseitigen:

an den Kläger außergerichtliche Kosten in Höhe von 229,55 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins ab 03.04.2009 zu zahlen.Die Kos¬ten des Rechts¬streits hat die Beklagte zu tra¬gen.

Das Ur¬teil ist vor¬läu¬fig vollstreck¬bar.

Der Streit¬wert wird auf 2.000,00 Euro fest¬ge¬setzt.

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