Amtsgericht Köln, 2009-05-22, 118 C 151/09

118 C 151/09Gericht erster Instanz22.05.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 118 C 151/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-05-22

Aktenzeichen: 118 C 151/09

ECLI: ECLI:DE:AGK:2009:0522.118C151.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 118

Tenor

  1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 255,85 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.12.2008 zu zahlen.

  2. Die Kosten des Rechtstreits trägt der Beklagte.

  3. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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