134 C 57/09•Amtsgericht Köln, 2009-05-07, 134 C 57/09
Amtsgericht Köln, 2009-05-07, 134 C 57/09
134 C 57/09Gericht erster Instanz07.05.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 134 C 57/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-05-07
Aktenzeichen: 134 C 57/09
ECLI: ECLI:DE:AGK:2009:0507.134C57.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 134
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 293,75 € nebst Zinsen in Höhe
von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.09.08 sowie
anteilige Rechtsanwaltskosten in Höhe von 43,10 € nebst Zinsen in Höhe
von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.12.08 zu zahlen;
im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger 9/14, die Beklagte 5/14.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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