Amtsgericht Köln, 2009-05-06, 203 C 611/08

203 C 611/08Gericht erster Instanz06.05.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 203 C 611/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-05-06

Aktenzeichen: 203 C 611/08

ECLI: ECLI:DE:AGK:2009:0506.203C611.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 203

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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