203 C 611/08•Amtsgericht Köln, 2009-05-06, 203 C 611/08
Amtsgericht Köln, 2009-05-06, 203 C 611/08
203 C 611/08Gericht erster Instanz06.05.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 203 C 611/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-05-06
Aktenzeichen: 203 C 611/08
ECLI: ECLI:DE:AGK:2009:0506.203C611.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 203
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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