Amtsgericht Köln, 2009-05-05, 146 C 79/07

146 C 79/07Gericht erster Instanz05.05.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 146 C 79/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-05-05

Aktenzeichen: 146 C 79/07

ECLI: ECLI:DE:AGK:2009:0505.146C79.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 146

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckungsfähigen Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagte ihrerseits Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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