134 C 267/08•Amtsgericht Köln, 2009-04-21, 134 C 267/08
Amtsgericht Köln, 2009-04-21, 134 C 267/08
134 C 267/08Gericht erster Instanz21.04.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 134 C 267/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-04-21
Aktenzeichen: 134 C 267/08
ECLI: ECLI:DE:AGK:2009:0421.134C267.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 134
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt,
- an die Kläger 1.621,29 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über
dem Basiszinssatz seit dem 01.05.2008 zu zahlen,
- den Kläger zu 2) von vorgerichtlichen Anwaltsgebühren in Höhe von 316,18 €
freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen eine Sicherheitsleistung der
Kläger in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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