Amtsgericht Köln, 2009-04-21, 134 C 267/08

134 C 267/08Gericht erster Instanz21.04.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 134 C 267/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-04-21

Aktenzeichen: 134 C 267/08

ECLI: ECLI:DE:AGK:2009:0421.134C267.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 134

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt,

  1. an die Kläger 1.621,29 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über

dem Basiszinssatz seit dem 01.05.2008 zu zahlen,

  1. den Kläger zu 2) von vorgerichtlichen Anwaltsgebühren in Höhe von 316,18 €

freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen eine Sicherheitsleistung der

Kläger in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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