142 C 44/08•Amtsgericht Köln, 2009-04-06, 142 C 44/08
Amtsgericht Köln, 2009-04-06, 142 C 44/08
142 C 44/08Gericht erster Instanz06.04.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 142 C 44/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-04-06
Aktenzeichen: 142 C 44/08
ECLI: ECLI:DE:AGK:2009:0406.142C44.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 142
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 597,06 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.11.2007 sowie aussergerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 83,54 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.04.2008 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites tragen der Kläger zu ¾ und die Beklagte zu ¼.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in der gleichen Höhe geleistet hat.
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