265 C 189/07•Amtsgericht Köln, 2009-04-03, 265 C 189/07
Amtsgericht Köln, 2009-04-03, 265 C 189/07
265 C 189/07Gericht erster Instanz03.04.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 265 C 189/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-04-03
Aktenzeichen: 265 C 189/07
ECLI: ECLI:DE:AGK:2009:0403.265C189.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 265
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.656,63 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.02.2007 zu zahlen.
Die Beklagten werden ferner als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 828,55 € zu zahlen.
Ferner wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin allen weiteren materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen, der der Klägerin aus dem Verkehrsunfallereignis vom 22.06.1994 noch entstehen wird, soweit der Anspruch nicht auf einen Sozialversicherungsträger übergegangen ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 27 % die Klägerin, zu 73 % die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils zu vollstreckenden Betrages.
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