Amtsgericht Köln, 2009-03-04, 143 C 393/07

143 C 393/07Gericht erster Instanz04.03.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 143 C 393/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-03-04

Aktenzeichen: 143 C 393/07

ECLI: ECLI:DE:AGK:2009:0304.143C393.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 143

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheits-

leistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren

Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung

Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages

leistet.

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