143 C 393/07•Amtsgericht Köln, 2009-03-04, 143 C 393/07
Amtsgericht Köln, 2009-03-04, 143 C 393/07
143 C 393/07Gericht erster Instanz04.03.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 143 C 393/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-03-04
Aktenzeichen: 143 C 393/07
ECLI: ECLI:DE:AGK:2009:0304.143C393.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 143
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheits-
leistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren
Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung
Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages
leistet.
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