363 UR II 200/08•Amtsgericht Köln, 2008-09-16, 363 UR II 200/08
Amtsgericht Köln, 2008-09-16, 363 UR II 200/08
363 UR II 200/08Gericht erster Instanz16.09.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 363 UR II 200/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-09-16
Aktenzeichen: 363 UR II 200/08
ECLI: ECLI:DE:AGK:2008:0916.363UR.II200.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 363
Tenor
Auf die Erinnerung des Antragstellers wird der die Beratungshilfe verweigernde Beschluss vom 2. Mai 2008 aufgehoben und dem Antragsteller Beratungshilfe bewilligt.
Wegen der Kostenfestsetzung wird die Sache an den Rechtspfleger als Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zurückgegeben.
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