Amtsgericht Köln, 2008-08-22, 132 C 27/08

132 C 27/08Gericht erster Instanz22.08.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 132 C 27/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-08-22

Aktenzeichen: 132 C 27/08

ECLI: ECLI:DE:AGK:2008:0822.132C27.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 132

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.071,00 € nebst 12 % Zinsen seit dem 23. Dezember 2007 sowie 6,00 € Mahnkosten zu zahlen; wegen des weitergehenden Zinsanspruchs wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

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