Amtsgericht Köln, 2008-08-20, 269 C 81/08

269 C 81/08Gericht erster Instanz20.08.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 269 C 81/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-08-20

Aktenzeichen: 269 C 81/08

ECLI: ECLI:DE:AGK:2008:0820.269C81.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 269

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrags leisten.

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