269 C 81/08•Amtsgericht Köln, 2008-08-20, 269 C 81/08
Amtsgericht Köln, 2008-08-20, 269 C 81/08
269 C 81/08Gericht erster Instanz20.08.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 269 C 81/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-08-20
Aktenzeichen: 269 C 81/08
ECLI: ECLI:DE:AGK:2008:0820.269C81.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 269
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrags leisten.
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