Amtsgericht Köln, 2008-08-12, 262 C 14/08

262 C 14/08Gericht erster Instanz12.08.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 262 C 14/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-08-12

Aktenzeichen: 262 C 14/08

ECLI: ECLI:DE:AGK:2008:0812.262C14.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 262

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von

110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor

der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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