262 C 14/08•Amtsgericht Köln, 2008-08-12, 262 C 14/08
Amtsgericht Köln, 2008-08-12, 262 C 14/08
262 C 14/08Gericht erster Instanz12.08.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 262 C 14/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-08-12
Aktenzeichen: 262 C 14/08
ECLI: ECLI:DE:AGK:2008:0812.262C14.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 262
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von
110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor
der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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