Amtsgericht Köln, 2008-08-12, 224 C 34/08

224 C 34/08Gericht erster Instanz12.08.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 224 C 34/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-08-12

Aktenzeichen: 224 C 34/08

ECLI: ECLI:DE:AGK:2008:0812.224C34.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 224

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 997,13 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.2007 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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