Amtsgericht Köln, 2008-08-11, 222 C 417/07

222 C 417/07Gericht erster Instanz11.08.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 222 C 417/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-08-11

Aktenzeichen: 222 C 417/07

ECLI: ECLI:DE:AGK:2008:0811.222C417.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 222

Tenor

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 1.322,15 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.11.2007 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 60 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 40 %.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Hinsichtlich der Kosten der Beklagten ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages erbringen.

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