Amtsgericht Köln, 2008-07-17, 129 C 250/07

129 C 250/07Gericht erster Instanz17.07.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 129 C 250/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-07-17

Aktenzeichen: 129 C 250/07

ECLI: ECLI:DE:AGK:2008:0717.129C250.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 129

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 1.) zu 67 % und die Klägerin zu 1.) zu 33%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung der Beklagten durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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