Amtsgericht Köln, 2008-07-01, 209 C 181/08

209 C 181/08Gericht erster Instanz01.07.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 209 C 181/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-07-01

Aktenzeichen: 209 C 181/08

ECLI: ECLI:DE:AGK:2008:0701.209C181.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 209

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin wird verurteilt, die Entlüftungsanlage im Badezimmer /Toilette in der Wohnung der Beklagten im ersten Obergeschoss des X. so einzustellen, dass die Anlage 24 Stunden täglich in Betrieb ist.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung durch die Beklagten gegen Sicherheitsleistung von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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