Amtsgericht Köln, 2008-06-25, 113 C 655/07

113 C 655/07Gericht erster Instanz25.06.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 113 C 655/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-06-25

Aktenzeichen: 113 C 655/07

ECLI: ECLI:DE:AGK:2008:0625.113C655.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 113

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beitragserhöhung der Beklagten, betreffend die Krankenversicherung des Klägers, nach dem Tarif XXX 1) zum 01. Januar 2000, 2) zum 01. Januar 2001, 3) zum 01. Januar 2002, 4) zum 01. Januar 2003,5) zum 01. Januar 2004 zum 01. Januar 2007 unwirksam sind.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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