201 C 12/08•Amtsgericht Köln, 2008-05-27, 201 C 12/08
Amtsgericht Köln, 2008-05-27, 201 C 12/08
201 C 12/08Gericht erster Instanz27.05.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 201 C 12/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-05-27
Aktenzeichen: 201 C 12/08
ECLI: ECLI:DE:AGK:2008:0527.201C12.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 201
Tenor
1.) Unter Abweisung der weitergehenden Klage wird der
Beklagte verurteilt, an die Kläger 1.019,94 Euro nebst
Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen
Basiszins seit dem 31.12.2007 zu zahlen.
2.) Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu je 2/5 und
der Beklagte zu 1/5.
3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Parteien wird nachgelassen die Zwangsvollstreckung
durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils
beizutreibenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die
jeweils vollstreckende Partei in entsprechender Höhe Sicher-
heit leistet.
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