Amtsgericht Köln, 2008-05-14, 261 C 111/07

261 C 111/07Gericht erster Instanz14.05.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 261 C 111/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-05-14

Aktenzeichen: 261 C 111/07

ECLI: ECLI:DE:AGK:2008:0514.261C111.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 261

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Jede Partei kann die Vollstreckung der Gegenpartei durch Sicherheitsleistung

in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn

nicht die jeweilige Gegenpartei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher

Höhe leistet.

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