261 C 111/07•Amtsgericht Köln, 2008-05-14, 261 C 111/07
Amtsgericht Köln, 2008-05-14, 261 C 111/07
261 C 111/07Gericht erster Instanz14.05.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 261 C 111/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-05-14
Aktenzeichen: 261 C 111/07
ECLI: ECLI:DE:AGK:2008:0514.261C111.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 261
Tenor
-
Die Klage wird abgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
-
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Jede Partei kann die Vollstreckung der Gegenpartei durch Sicherheitsleistung
in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn
nicht die jeweilige Gegenpartei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher
Höhe leistet.
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