220 C 422/07•Amtsgericht Köln, 2008-05-14, 220 C 422/07
Amtsgericht Köln, 2008-05-14, 220 C 422/07
220 C 422/07Gericht erster Instanz14.05.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 220 C 422/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-05-14
Aktenzeichen: 220 C 422/07
ECLI: ECLI:DE:AGK:2008:0514.220C422.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 220
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 602,62 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz
aus € 59,00 seit dem 4. Juli 2007,
aus € 59,00 seit dem 3. August 2007,
aus € 59,00 seit dem 5. September 2007,
aus € 59,00 seit dem 5. Oktober 2007,
aus € 59,00 seit dem 6. November 2007,
aus € 60,00 seit dem 6. Dezember 2007,
aus € 60,00 seit dem 7. Januar 2008,
aus € 60,00 seit dem 6. Februar 2008,
aus € 60,00 seit dem 6. März 2008,
aus € 67,62 seit dem 9. April 2008,
zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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