Amtsgericht Köln, 2008-05-14, 220 C 422/07

220 C 422/07Gericht erster Instanz14.05.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 220 C 422/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-05-14

Aktenzeichen: 220 C 422/07

ECLI: ECLI:DE:AGK:2008:0514.220C422.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 220

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 602,62 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz

aus € 59,00 seit dem 4. Juli 2007,

aus € 59,00 seit dem 3. August 2007,

aus € 59,00 seit dem 5. September 2007,

aus € 59,00 seit dem 5. Oktober 2007,

aus € 59,00 seit dem 6. November 2007,

aus € 60,00 seit dem 6. Dezember 2007,

aus € 60,00 seit dem 7. Januar 2008,

aus € 60,00 seit dem 6. Februar 2008,

aus € 60,00 seit dem 6. März 2008,

aus € 67,62 seit dem 9. April 2008,

zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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