Amtsgericht Köln, 2008-05-14, 142 C 11/07

142 C 11/07Gericht erster Instanz14.05.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 142 C 11/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-05-14

Aktenzeichen: 142 C 11/07

ECLI: ECLI:DE:AGK:2008:0514.142C11.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 142

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Klägerin wird

nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe

von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden,

soweit nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in der gleichen Höhe

geleistet hat.

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