Amtsgericht Köln, 2008-05-08, 266 C 154/07

266 C 154/07Gericht erster Instanz08.05.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 266 C 154/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-05-08

Aktenzeichen: 266 C 154/07

ECLI: ECLI:DE:AGK:2008:0508.266C154.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 266

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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