219 C 557/07_SchlussVU•Amtsgericht Köln, 2008-05-06, 219 C 557/07_SchlussVU
Amtsgericht Köln, 2008-05-06, 219 C 557/07_SchlussVU
219 C 557/07_SchlussVUGericht erster Instanz06.05.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 219 C 557/07_SchlussVU — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-05-06
Aktenzeichen: 219 C 557/07_SchlussVU
ECLI: ECLI:DE:AGK:2008:0506.219C557.07SCHLUSS.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt.219
Tenor
Schluss-Versäumnisurteil
Der Beklagte zu 1) wird verurteilt,
- die Wohnung O.- Str. 00, 00000 Köln, 4. OG links, bestehend aus einem
Zimmer, Küche, Diele, Bad, Balkon und Keller, Größe ca. 35 qm, zu räumen.
- an die Kläger 2.409,20 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem
Basiszinssatz aus jeweils 117,10 € seit dem 05.05.07 und 05.06.07 sowie aus
jeweils weiteren 435,00 € seit dem 05.07.07, 04.08.07, 05.09.07, 05.10.07 und
06.11.07 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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