Amtsgericht Köln, 2008-04-09, 261 C 350/07

261 C 350/07Gericht erster Instanz09.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 261 C 350/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-09

Aktenzeichen: 261 C 350/07

ECLI: ECLI:DE:AGK:2008:0409.261C350.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 261

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120%

des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der

Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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