Amtsgericht Köln, 2008-04-09, 220 C 152/07

220 C 152/07Gericht erster Instanz09.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 220 C 152/07 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-09

Aktenzeichen: 220 C 152/07

ECLI: ECLI:DE:AGK:2008:0409.220C152.07.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: Abt. 220

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin € 1.057,86 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz

aus € 587,70 seit dem 7. April 2006 und

aus € 470,16 seit dem 31. August 2006

zu zahlen.

In Höhe von € 695,73 wird die Klage abgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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