Amtsgericht Köln, 2008-02-29, 201 C 557/07

201 C 557/07Gericht erster Instanz29.02.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 201 C 557/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-02-29

Aktenzeichen: 201 C 557/07

ECLI: ECLI:DE:AGK:2008:0229.201C557.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 201

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

  3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Si-cherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Be-trages abzuwenden, sofern nicht die Klägerin in entsprechender Höhe Sicherheit leistet.

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