Amtsgericht Köln, 2008-02-27, 214 C 218/07

214 C 218/07Gericht erster Instanz27.02.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 214 C 218/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-02-27

Aktenzeichen: 214 C 218/07

ECLI: ECLI:DE:AGK:2008:0227.214C218.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 214

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 666,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.11.2006 zu zahlen. In Höhe von 1.386,00 € hat sich die Hauptsache erledigt.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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