214 C 218/07•Amtsgericht Köln, 2008-02-27, 214 C 218/07
Amtsgericht Köln, 2008-02-27, 214 C 218/07
214 C 218/07Gericht erster Instanz27.02.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 214 C 218/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-02-27
Aktenzeichen: 214 C 218/07
ECLI: ECLI:DE:AGK:2008:0227.214C218.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 214
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 666,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.11.2006 zu zahlen. In Höhe von 1.386,00 € hat sich die Hauptsache erledigt.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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