219 C 557/07_VU•Amtsgericht Köln, 2008-02-12, 219 C 557/07_VU
Amtsgericht Köln, 2008-02-12, 219 C 557/07_VU
219 C 557/07_VUGericht erster Instanz12.02.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 219 C 557/07_VU — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-02-12
Aktenzeichen: 219 C 557/07_VU
ECLI: ECLI:DE:AGK:2008:0212.219C557.07VU.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt.219
Tenor
Versäumnisurteil
Die Beklagte zu 2) wird verurteilt,
- die Wohnung O.-Str.00, 00000 Köln, 4. OG links, bestehend aus einem Zimmer,
Küche, Diele, bad, Balkon und Keller, Größe ca. 35 qm , zu räumen.
- an die Kläger 2.409,20 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz aus
jeweils 117,10 € seit dem 05.05.07 und 05.06.07 sowie aus jeweils weiteren 435,00 €
seit dem 05.07.07, 04.08.07, 05.09.07, 05.10.07 und 06.11.07 zu zahlen.
Die Entscheidung über die Kosten des Rechtsstreits bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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