Amtsgericht Köln, 2008-02-07, 72 IN 649/07

72 IN 649/07Gericht erster Instanz07.02.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Köln — 72 IN 649/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-02-07

Aktenzeichen: 72 IN 649/07

ECLI: ECLI:DE:AGK:2008:0207.72IN649.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abt. 72

Tenor

wird der Eröffnungsantrag des Gläubigers vom 06.12.2007 als unzulässig abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Gläubigerin.

Gegenstandswert (§ 58 GKG): 5.409,70 EUR.

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