72 IN 649/07•Amtsgericht Köln, 2008-02-07, 72 IN 649/07
Amtsgericht Köln, 2008-02-07, 72 IN 649/07
72 IN 649/07Gericht erster Instanz07.02.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Köln — 72 IN 649/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-02-07
Aktenzeichen: 72 IN 649/07
ECLI: ECLI:DE:AGK:2008:0207.72IN649.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 72
Tenor
wird der Eröffnungsantrag des Gläubigers vom 06.12.2007 als unzulässig abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Gläubigerin.
Gegenstandswert (§ 58 GKG): 5.409,70 EUR.
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